Gemeinnützigkeit

Leo-Clubs sind nicht rechtsfähige Vereine gemäß § 54 BGB, da sie nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. Die Leo-Club-Satzung kann nicht an die Vorgaben der Abgabenordnung angepasst werden, daher ist eine Anerkennung als gemeinnützig nicht möglich. Leo-Clubs selbst dürfen keine Zuwendungsbestätigungen ("Spendenbescheinigungen") ausstellen.

In einigen Fällen kann es sich anbieten ein Hilfswerk für den Club zu gründen, was dann ein eingetragener Verein ist. Jedoch sind vor der Hilfswerkgründung einige Punkte zu beachten. Eine Orientierung, ob es für euch sinnvoll ist, ein eigenes Hilfswerk zu gründen, bietet folgendes Schaubild. Bei Fragen könnt ihr euch juederzeit gerne an das Hilfswerk der deutschen Leos e.V. wenden.

Die Inhalte dieses stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung nicht ersetzen.